Beratungs-
dienste

 

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  • Schuldnerberatung
  • Insolvenzberatung
  • Ohne Knete keine Fete
  • Mit dem P-Konto ins neue Jahr!

Unsere Schuldnerberatung versteht sich als umfassende
persönliche Hilfe.
Sie ist konfessionsunabhängig und freiwillig, kostenlos und streng vertraulich. Ziel der Beratung ist eine langfristige Gesamtsanierung.
Die Beratung ist für Privatpersonen und für Unternehmer, die auf Grund von Zahlungsunfähigkeit ihre Tätigkeit beendet haben.
Zuerst helfen wir Ihnen, einen Überblick über Ihre Schulden zu bekommen.
Wir erarbeiten mit Ihnen eine Übersicht über Ihre
Einnahmen und Ausgaben, um ein realistisches Sanierungskonzept zu entwickeln.

Wir unterstützen Sie bei:

- der Sicherung der Wohnung und Energieversorgung,
- der Überprüfung von Forderungen,
- Verhandlungen mit Banken, Versandhäusern und anderen Gläubigern
- Vereinbarungen über Stundungen, Ratenzahlungen und Vergleichsabschlüssen
- persönlichen Problemen als Folge der Verschuldung
- Erarbeitung von Handlungsalternativen zur Vermeidung neuer Schulden

Wir klären Sie auf über gesetzliche soziale Leistungen.
Bürgschaften werden keine übernommen.
Uns stehen auch keine Geldmittel für die Schuldenregulierung zur Verfügung.

 

Info

Seit 1999 gilt die Insolvenzordnung.

Mit diesem Gesetz können nun auch Privatpersonen einen Antrag auf ein gerichtliches Entschuldungsverfahren stellen.

Trotz steigenden Wohlstands gibt es immer mehr Haushalte, die durch Überschuldung in Not geraten. Jeder kann in eine Situation geraten, in der ihm die Schulden über den Kopf wachsen. Schulden und Verbindlichkeiten können den Schlaf rauben und
der Gang zum Briefkasten kann zur nervlichen Belastung werden. Eine ziemlich unangenehme Lebenssituation.

 

Wir bieten:
  • Informationen und Aufklärung über das Verfahren.
  • Begleitung und Hilfestellung vom außergericht-lichen Verfahren bis zur Antragstellung mit dem Ziel der Restschuldbefreiung.
  • Die Beratung ist kostenlos und vertraulich!

Das Ignorieren dieser Situation und Verschweigen verschärfen diesen Umstand nur.

Wenn Sie

  • nicht mehr wissen, wie Sie die nächste Miete bezahlen sollen,
  • von Ihren Gläubigern gemahnt werden,
  • Angst vor dem Gerichtsvollzieher oder vor Lohnpfändungen haben,
  • Ihre Schulden bezahlen wollen, aber es nicht mehr alleine schaffen, können wir Ihnen professionell helfen.

Unser Fachteam besteht aus 3 Beraterinnen mit Abschluss als Diplom-Sozialpädagoge und Zusatzausbildung Schuldnerberatung sowie aus 2 ebenfalls für den Bereich spezialisiert tätigen Mitarbeiterinnen

Vorstellung Projekt: „Ohne Knete – keine Fete“
Finanzielle Bildung von Kindern und Jugendlichen

 

Projektansatz:

  • Werteorientierung/ Lebensperspektiven,
  • Einbindung der Familie/ ganzheitliche Familienbildung,
  • Jugendliche als Akteure (Projektinhalt wird durch Jugendliche für/ mit Jugendlichen umgesetzt),
  • Erweiterung der sozialen Kompetenzen bei Jugendlichen
  • Jugendliche reflektieren Inhalte altersgemäß
  • Kinder und Jugendliche der Altersgruppen an 4 Jahren sollen erreicht werden,
  • Einbeziehung der Schuldnerberatungsstellen der Diakonie.

Neue Schwerpunkte:

Familienbildung:

Einbeziehen der Familienzentren/ Familienbildungs- 
stätten, Mehrgenerationenhäuser
Durchführung von Projekttagen/ -wochen
Elterntalk

Frühkindliche Bildung:

Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten
Werkstattabend „Kindergeburtstag“
Elternabend: „Kinder brauchen Werte“

Kirchgemeinde:

Zusammenarbeit mit Jungen Gemeinden, Christenlehre
Gemeindenachmittage begleiten



Projektkoordination:
Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Annaberg e.V.
Susanne Voigt
Tel.: 03733/21006
Funk: 0152729522231
E-Mail: knete-fete@diakonie-annaberg.de

Vorstellung Projekt:  „Ohne Knete – keine Fete“

 

Während Schuldner sich bislang von sich aus für ein P-Konto entscheiden konnten, wird es ab Januar 2012 für alle Betroffenen mit Kontopfändung Pflicht.
Eigentlich ist es ja noch viel zu früh, um darüber nachzudenken, wie man den Jahreswechsel verbringen könnte, welche guten Vorsätze man diesmal fassen sollte oder nicht….Aber der nächste Jahreswechsel wird – jedenfalls aus Sicht der Schuldnerberatung – ein besonderer sein. Zum Jahresende läuft nämlich die einjährige Übergangsfrist ab, während der  althergebrachte Konto-Pfändungsschutz  für „normale“ Girokonten noch weiter in Anspruch genommen werden konnte. Wenn am 01.01.2012 die Sonne aufgeht, wird der bisherige Kontopfändungsschutz für Girokonten Geschichte sein.


Sozialleistungen auf Girokonten
Der 14-Tagesschutz des § 55 SGB I für eingehende Sozialleistungen entfällt  ab 2012 ersatzlos. Dies hat erhebliche Folgen. Während es bisher aufgrund gesetzlicher Regelung einfach war, über unpfändbare Sozialleistungen in der tatsächlich geleisteten Höhe auf dem Konto zu verfügen, ist dies künftig nur noch mit Hilfe eines P-Kontos möglich. Der gesetzlich festgelegte Grundfreibetrag beträgt 1028,89 €. Allerdings: Den meisten Betroffenen steht etwa durch Kindergeld und Unterhaltspflichten ein weit höherer Freibetrag zu, der aber erst mittels einer Bescheinigung durch eine geeignete Person oder Stelle oder mit Hilfe der Gerichte herbeigeführt wird. Bescheinigende Stellen sind: Arbeitgeber, Sozialleistungsträger (z.B. das Jobcenter, Landratsamt), die Familienkasse oder Schuldnerberatungsstellen. Auch Rechtsanwälte sind dazu berechtigt, verlangen aber in der Regel eine Gebühr dafür.
Überzogene Konten und Gemeinschaftskonten

Problematisch wird es ab 2012 vor allem für Gemeinschaftskonten. Während es bisher mit Hilfe der Gerichte wenigstens möglich war, bei Gemeinschaftskonten einen rudimentären Pfändungsschutz über § 765a ZPO herzustellen, ist dies beim P-Konto nicht mehr möglich. Es ist also dringend geboten, allen Betroffenen, denen Pfändungen drohen, möglichst frühzeitig zu raten, Gemeinschaftskonten in Einzelkonten umzuwandeln. Nicht weniger ungelöst ist die Frage , wie bei überzogenen Konten zu verfahren ist. Manche Banken verweigern bei  überzogenen Konto  die Umwandlung in ein P-Konto. Andere wandeln das Konto zwar um, jedoch ohne Umschuldung des überzogenen Kontos (Dispositionskredit) in einen Ratenkredit vorzunehmen und dadurch das P-Konto auszugleichen. Ein überzogenes P-Konto  kann aber seinen Schutz nicht entfalten.

Anordnung der befristeten Unpfändbarkeit eines Kontos

Wenn der Schuldner nachweist, dass seinem Konto in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgeschrieben worden sind, und er glaubhaft macht, dass auch innerhalb der nächsten zwölf Monate nur ganz überwiegend nicht pfändbare Beträge zu erwarten sind, „kann“ das Vollstreckungsgericht auf Schuldnerantrag hin anordnen, dass das Guthaben des Kontos für die Dauer von bis zu zwölf Monaten keiner Pfändung unterworfen ist.
Ab 2012 findet sich diese Regelung, die dann nur noch für P-Konten Gültigkeit haben wird, in § 850l ZPO-2012.

Weitergeltung bestehender Freigabebeschlüsse

Wenn der Kontoinhaber nach altem Recht bei Gericht Vollstreckungsschutz beantragt und erhalten hat, ist derzeit unklar, ob entsprechende Freigabeentscheidungen des Vollstreckungsgerichts auch nach dem 1. Januar 2012 weitergelten. Sie sollten auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen und Ihr Konto rechtzeitig vor dem 1. Januar 2012 in ein P-Konto umwandeln lassen.


Mit dem P-Konto ins neue Jahr!

 

 
 
 
 

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Diakonisches Werk Annaberg e.V. Schuldnerberatung
Im Haus der Hoffnung

Barbara-Uthmann-Ring 157/158
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon 03733 21006 Telefax 03733 21027

schulden@diakonie-annaberg.de

Wir sind für Sie da:

dienstags
13.00 - 18.00 Uhr

donnerstags
08.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 14.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Sprechstunde ohne Voranmeldung

jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat

von 08.00 - 11.00 Uhr